Familienunterstützender Dienst (FuD)
Familien mit autistischen Kindern sind im Alltag häufig stärker belastet und besonderen Herausforderungen und Anstrengungen ausgesetzt. Zur Entlastung bietet der Familienentlastende Dienst (FeD), auch Familienunterstützender Dienst (FuD) genannt, betroffenen Familien durch verschiedene individuelle Unterstützungsangebote im Alltag die Möglichkeit, zwischendurch eine Erholungszeit zu nehmen, um Kräfte zu tanken, sich um Geschwisterkinder zu kümmern etc..
Da der Unterstützungsbedarf unterschiedlicher Familien in Art und Umfang sehr unterschiedlich sein kann, sollten die Angebote immer individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden. Das Angebot möglicher Hilfen ist sehr umfangreich und reicht von der stundenweisen Betreuung zuhause über Gruppen- und Freizeitangebote bis hin zur Begleitung von Urlaubsreisen.
Angeboten werden FuD unter anderem von Wohlfahrtsverbänden (z.B. Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Rotes Kreuz, Diakonie, etc.), Behindertenverbänden (z.B. Lebenshilfe) oder auch ambulanten Pflegediensten, insbesondere solchen, die auf die Versorgung von Kindern spezialisiert sind.
Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch Träger der Eingliederungshilfe (z.B. Jugendamt oder Sozialamt) oder durch die Pflegekasse (z.B. über die Verhinderungspflege und/oder den Entlastungsbetrag), wenn bei Ihrem Kind ein Pflegegrad festgestellt wurde. Unter Umständen können die Kosten auch von der Krankenkasse übernommen werden. In manchen Fällen muss ein Eigenbeitrag geleistet werden. Welcher Träger zuständig ist, hängt immer von der persönlichen Situation der Familie ab und muss individuell geklärt werden.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Bei einem größeren Unterstützungsbedarf in Bezug auf die Alltagsbewältigung oder die Erziehung Ihres Kindes können Sie eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) in Anspruch nehmen.
Die SPFH gehört zu den „Hilfen zur Erziehung“ (§27) im Sinne des SGB VIII.
Die Familie wird dabei in der Regel über einen längeren Zeitraum intensiv von einer Fachkraft betreut, die für mehrere Stunden in der Woche nach Hause kommt und im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ alle Familienmitglieder bei konkreten Problemen unterstützt. Voraussetzung ist hierbei die freiwillige Mithilfe der Familie.
SPFH wird durch verschiedene öffentliche und freie Träger und finanziert durch das Jugendamt im Rahmen des §31 SGB VIII angeboten. In der Regel ist dieses Angebot für die Familien kostenlos.
Um optimal auf die autismusspezifischen Besonderheiten des Kindes und die daraus folgenden Herausforderungen für die Eltern und Geschwister eingehen zu können, muss die jeweilige Fachkraft deshalb über besondere Kenntnisse im fördernden Umgang mit Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) verfügen.
Quellen:
Betanet (2021): Sozialpädagogische Familienhilfe Verfügbar unter: https://www.betanet.de/sozialpaedagogische-familienhilfe.html. Zugriff am 24.02.22
Betanet (2022): Familienunterstützender Dienst. Verfügbar unter: https://www.betanet.de/familienunterstuetzender-dienst.html. Zugriff am 24.02.2022.
Cholemkery, H., Kitzerow, J., Soll, S., Freitag, C.M. (2017). Ratgeber Autismus-Spektrum-Störungen. Informationen für Betroffene, Eltern, Lehrer und Erzieher. Göttingen: Hogrefe Verlag