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Integrationskraft/Schulbegleitung

Benötigt ein Kind mit ASS für den Schulbesuch individuelle Unterstützung, ist die Begleitung durch eine Integrationskraft/Schulbegleitung möglich. Die Notwendigkeit wird immer im Einzelfall vom Kostenträger geprüft. Während der Bedarf einer Integrationskraft bei Kindern mit ASS und mit offensichtlichen herausfordernden Verhaltensweisen nicht anzuzweifeln ist, muss der Bedarf bei Kindern mit einer ASS im hochfunktionalen Bereich regelmäßig gut vor dem zuständigen Sachbearbeiter begründet werden. Bei Kindern mit einer ASS im hochfunktionalen Bereich liegen die Unterstützungsschwerpunkte regelmäßig innerhalb der Übersetzung in und von sozialen Situationen und dem Etablieren von Visualisierungs- und Strukturierungshilfen und der Anwendung dieser. In einigen Fällen benötigen Kinder mit einer ASS auch keine Unterstützung durch eine Integrationskraft, da sie in der Lage sind den Schulalltag allein zu durchlaufen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei der Beantragung einen zuständigen Mitarbeiter der Autismusfachberatung der jeweiligen Schulbehörden (in den Flächenländern oft bei der Bezirksregierung angesiedelt) hinzuzuziehen. Falls das Kind bereits therapeutisch angebunden ist, kann auch eine Stellungnahme der zuständigen Fachkraft unterstützend wirken.  

Der Bedarf einer Schulbegleitung wird in der Regel durch ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten festgestellt und kann beim örtlich zuständigen Jugend-/oder Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe beantragt werden. Hilfreich ist es, wenn die Eltern den Hilfebedarf ihres Kindes bereits bei der Antragstellung möglichst konkret formulieren. 

Um eine adäquate Förderung des Kindes sicherzustellen, sollte darauf geachtet werden, dass eine Schulbegleitung ausgewählt wird, die bereits über Kenntnisse im Bereich ASS und autismusspezifischer Förderung verfügt. Da dies nicht immer möglich ist, sollte die Integrationskraft vorab in jedem Fall durch spezielle Fortbildungen geschult werden.  

Die konkreten Tätigkeiten einer Schulbegleitung richten sich immer nach dem individuellen Bedarf des Kindes, können aber folgende Bereiche einschließen: 

  • Förderung von sozialer Interaktion (z.B. Unterstützung bei der Interaktion mit Mitschülern, besonders auch in den Pausen oder bei Partner- & Gruppenarbeiten) 
  • Hilfe bei lebenspraktischen Fertigkeiten (z.B. Hilfe bei der Körperhygiene, räumliche Orientierung, Begleitung auf dem Schulweg) 
  • Unterstützung im Unterricht (z.B. Lenken von Aufmerksamkeit, Verdeutlichen von Arbeitsaufträgen, Motivation, etc.) 
  • Unterstützung im Umgang mit autismusspezifischen Verhaltensweisen (z.B. Umgang mit stereotypem Verhalten, Rückzugsmöglichkeiten schaffen, Reizüberflutung vermeiden) 
  • Informationsaustausch zwischen Schule und Eltern  

Das Ziel der Schulbegleitung sollte jedoch immer sein, die Selbständigkeit des Kindes zu fördern, um nach und nach eine möglichst große Unabhängigkeit von der Begleitung zu erreichen.  Grundsätzlich gilt: „So viel Unterstützung wie nötig − so wenig wie möglich“. 

Für weitergehende Informationen: 

https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Positionspapiere/Positionspapier_2015-11_Schulbegleitung.pdf